Familienrecht
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Kostenklarheit
Ehevertrag Durch   einen   Ehevertrag   treffen   (künftige)   Eheleute   bestimmte   Regeln   für   die   Ehe   bzw.   für eine    etwaige    Scheidung.    Zur    Wirksamkeit    muss    ein    Ehevertrag    notariell    beurkundet werden.    Ein    Ehevertrag    kann    vor    oder    während    der    Ehe    geschlossen    werden.    Ein Ehevertrag   wird   häufig   auch   mit   erbrechtlichen   Regelungen   verbunden.   Es   werden   vor allem      Regelungen      zum      nachehelichen      Unterhalt,      zum      Güterstand      und      zum Versorgungsausgleich getroffen. Ziel   eines   Ehevertrages   sollte   sein,   dass   während   einer   Ehe   und   vor   allem   für   den   Fall einer   Scheidung   möglichst   alle   Fragen   bereits   vorab   geklärt   sind.   Das   verhindert   Streit, Ärger und unnötige Kosten bei einer Auseinandersetzung im Rahmen einer Trennung. Es   empfiehlt   sich   daher   für   alle   Ehepaare   oder   Verlobte   die   kurz   vor   der   Eheschließung stehen,   sich   bereits   „ in   guten   Zeiten “   Gedanken   zu   machen,   wie   man   „ in   schlechten   Zeiten “ miteinander umgehen und die gemeinsamen Dinge regeln möchte.
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