Familienrecht
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Kostenklarheit
Ehevertrag
Durch
einen
Ehevertrag
treffen
(künftige)
Eheleute
bestimmte
Regeln
für
die
Ehe
bzw.
für
eine
etwaige
Scheidung.
Zur
Wirksamkeit
muss
ein
Ehevertrag
notariell
beurkundet
werden.
Ein
Ehevertrag
kann
vor
oder
während
der
Ehe
geschlossen
werden.
Ein
Ehevertrag
wird
häufig
auch
mit
erbrechtlichen
Regelungen
verbunden.
Es
werden
vor
allem
Regelungen
zum
nachehelichen
Unterhalt,
zum
Güterstand
und
zum
Versorgungsausgleich getroffen.
Ziel
eines
Ehevertrages
sollte
sein,
dass
während
einer
Ehe
und
vor
allem
für
den
Fall
einer
Scheidung
möglichst
alle
Fragen
bereits
vorab
geklärt
sind.
Das
verhindert
Streit,
Ärger und unnötige Kosten bei einer Auseinandersetzung im Rahmen einer Trennung.
Es
empfiehlt
sich
daher
für
alle
Ehepaare
oder
Verlobte
die
kurz
vor
der
Eheschließung
stehen,
sich
bereits
„
in
guten
Zeiten
“
Gedanken
zu
machen,
wie
man
„
in
schlechten
Zeiten
“
miteinander umgehen und die gemeinsamen Dinge regeln möchte.
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