Familienrecht
© 2016 Anwaltskanzlei von Roennebeck - Residenzstr. 23 - 80333 München-Telefon 089/2102-7890 Email: Kanzlei@vonRoennebeck.de
Kontaktformular
Kostenklarheit
Versorgungsausgleich
Der
Versorgungsausgleich
ist
der
Ausgleich
der
von
den
Eheleuten
in
der
Ehe
erworbenen
Rentenanwartschaften.
Über
diese
Folgesache
muss
das
Familiengericht
im
Regelfall
„von
Amts wegen“ entscheiden sobald ein Ehescheidungsantrag vorliegt.
Für
beide
Ehepartner
ermittelt
das
Familienrecht,
welche
Rentenanwartschaften
bis
zur
Zustellung
des
Scheidungsantrags
(Stichtag)
der
Ehescheidung
entstanden
sind.
Ausgeglichen werden dabei sämtliche Rentenansprüche, also
-
die
„normale"
gesetzliche
Rente
bei
der
Rentenversicherung
Bund
oder
Beamtenpensionskasse
-
Betriebsrenten und
-
andere Zusatzversorgungen, wie Direktversicherungen oder Lebensversicherungen;
Das
Familiengericht
übersendet
zu
Beginn
des
Verfahrens
an
beide
Parteien
Fragebögen
mit
denen
die
jeweiligen
Versorgungsträger
auf
Anforderung
des
Familiengerichts
die
genauen
ehezeitbezogenen
Rentenansprüche
errechnen.
Die
erwirtschafteten
Renten
werden
sodann
verglichen
und
derjenige,
der
höhere
Anwartschaften
erworben
hat,
muss
dem anderen die Hälfte des übersteigenden Betrages ausgleichen.
Residenzstr. 23
80333 München
Kanzlei@vonRoennebeck.de
Tel: 089/2102-7890
Fax: 089/2102-7872
Kontaktformular
Bitte vereinbaren Sie einen
Termin zu einer unver-
bindlichen Erstberatung