Familienrecht
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Kostenklarheit
Umgang
Die
Frage
des
Umgangsrechts
des
Elternteils,
bei
dem
die
Kinder
nicht
ihren
gewöhnlichen
Aufenthalt
haben,
gehört
zu
häufigsten
Streitpunkten
gleich
nach
einer
Trennung.
Daher
empfiehlt
es
sich
hierzu
immer
schriftliche
Regelungen
zu
treffen.
Damit
schafft
man
nicht
nur
den
Eltern,
sondern
auch
den
Kindern
von
Anfang
an
eine
Regelmäßigkeit,
die
für
die
Verarbeitung
der
Trennung
für
die
Kinder
von
entscheidender
Bedeutung
ist
.
Der
Umfang
und
die
Ausgestaltung
des
Umgangsrechts
sollte
an
die
individuellen
Besonderheiten
des
Einzelfalls angepasst werden.
Dabei
ist
zu
bedenken,
dass
das
Umgangsrecht
nicht
nur
ein
Recht
des
Elternteils,
sondern
vor
allem
auch
ein
gesetzlich
verankertes
Recht
des
Kindes
ist
.
Der
Elternteil,
bei
dem
sich
das
Kind
gewöhnlich
aufhält,
hat
daher
alles
daran
zu
setzen,
dass
der
Umgang
möglich und in unstreitiger Atmosphäre umgesetzt wird.
Sollte
eine
Einigung
der
Eltern
einvernehmlich
nicht
möglich
sein,
so
sollte
möglichst
bald
eine
gerichtliche
Entscheidung
herbeigeführt
werden
um
den
Kindern
den
Bezug
zum
anderen Elternteil nicht zu nehmen.
Völlig
unabhängig
ist
das
Umgangsrecht
und
die
Umgangspflicht
vom
Sorgerecht.
Auch
uneheliche
Kinder,
deren
Eltern
kein
gemeinsames
Sorgerecht
teilen,
haben
ein
Recht
auf
Umgang mit dem anderen Elternteil.
Nur
in
Ausnahmefällen
kann
das
Umgangsrecht
ausgeschlossen
oder
eingeschränkt
werden.
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