Familienrecht
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Kostenklarheit
Sorgerecht Der    Grundsatz    lautet,    dass    die    Eltern    das    gemeinsame    Sorgerecht    auch    nach    einer Scheidung behalten. Das   Sorgerecht   umfasst   insbesondere   das   Recht   und   die   Pflicht,   sich   um   die   erheblichen Belange    des    gemeinsamen    Kindes    zu    kümmern.    Dies    sind    etwa    vermögensrechtliche Fragen   und   Entscheidungen   im   Hinblick   auf      die   Gesundheit   und   Ausbildung   des   Kindes   (§ 1687 BGB). Entscheidungen   des   täglichen   Lebens   hingegen   trifft   immer   der   Elternteil   alleine,   bei   dem sich    das    Kind    gewöhnlich    aufhält.    Dieser    gewöhnliche    Aufenthalt    kann    als    Teil    des Sorgerechts       (Aufenthaltsbestimmungsrecht)       entweder       von       beiden       Elternteilen einvernehmlich entschieden werden oder gerichtlich geklärt werden. Das   alleinige   Sorgerecht   kann   auf   Antrag   per   gerichtlicher   Entscheidung   grundsätzlich auch   auf   einen   Elternteil   alleine   übertragen   werden.   Dafür   bedarf   es   aber   schwerwiegender Gründe.   Entscheidend   ist   alleine,   dass   es   dem   Kindeswohl   widerspricht,   wenn   beide   Eltern das Sorgerecht weiter gemeinsam behalten. Es   ist   im   Interesse   des   Kindes   immer   besser,   wenn   sich   die   Eltern   auf   eine   Fortsetzung   der gemeinsamen     Sorge     verständigen     und     auch     die     wichtigen     Lebensentscheidungen gemeinsam treffen können.
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