Familienrecht
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Erstberatung      Eine   sog.   Erstberatung   ermöglicht   Ihnen   eine   erste   unverbindliche   Einschätzung   Ihres Falles im Rahmen eines ersten persönlichen oder telefonischen Gesprächs. Sie   gehen   mit   einer   Erstberatung   keinerlei   Verpflichtung   zur   weiteren   Beratung   ein.   Auch fällt     dabei     lediglich     eine     sog.     Erstberatungspauschale     an,     die     unabhängig     vom Gegenstandswert     der     zu     besprechenden     Fragen     berechnet     wird,     sodass     keinerlei Kostenrisiko besteht. Erst    nach    diesem    ersten    Gespräch    sollte    überlegt    werden,    ob    das    weitere    Verfahren zusammen geführt wird. 
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