Familienrecht
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Erstberatung
Eine
sog.
Erstberatung
ermöglicht
Ihnen
eine
erste
unverbindliche
Einschätzung
Ihres
Falles im Rahmen eines ersten persönlichen oder telefonischen Gesprächs.
Sie
gehen
mit
einer
Erstberatung
keinerlei
Verpflichtung
zur
weiteren
Beratung
ein.
Auch
fällt
dabei
lediglich
eine
sog.
Erstberatungspauschale
an,
die
unabhängig
vom
Gegenstandswert
der
zu
besprechenden
Fragen
berechnet
wird,
sodass
keinerlei
Kostenrisiko besteht.
Erst
nach
diesem
ersten
Gespräch
sollte
überlegt
werden,
ob
das
weitere
Verfahren
zusammen geführt wird.
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