Familienrecht
© 2016 Anwaltskanzlei von Roennebeck - Residenzstr. 23 - 80333 München-Telefon 089/2102-7890          Email: Kanzlei@vonRoennebeck.de
Kontaktformular
Kostenklarheit
Trennungsvereinbarung Um   im   Falle   einer   Trennung   und   späteren   Scheidung   Kosten,   Zeit   und   Ärger   zu   sparen, empfiehlt es sich unbedingt schon frühzeitig  Regelungen zu treffen. Da   die   gesetzlichen   Regelungen   nicht   jeder   Einzelfallgestaltung   gerecht   werden   können, gibt es hier viele offene Fragen die geklärt und möglichst schriftlich fixiert werden sollten. Hat   man   nicht   bereits   zu   Beginn   oder   während   der   Ehe   einen   Ehevertrag   errichtet,   der auch   die   Trennungs-   und   Scheidungsfolgen   ausdrücklich   mit   umfasst,   so   besteht   für   die Ausgestaltung    der    gesetzlichen    Grundlagen    die    Möglichkeit    eine    sog.    Trennungs-    und Scheidungsvereinbarung    zu    erstellen.    Damit    sollten    spätestens    bei    einer    endgültigen Trennung   Regelungen   getroffen   werden   die   die   Zeit   bis   zur   Scheidung   und   ggf.   darüber hinaus einvernehmlich regeln und so ein gerichtliches Verfahren unnötig machen. Um    späteren    Streit    und    damit    einhergehende    Kosten    zu    vermeiden,    sollte    eine Trennungsvereinbarung insbesondere Regelungen treffen zu - Unterhaltsansprüchen / Unterhaltsverpflichtungen - Aufteilung des ehelichen Vermögens - Trennung gemeinsamer Bankkonten - Aufteilung des Hausrates - Klärung der Rechte und Pflichten an der bisherigen Ehewohnung - Umgangsrecht / Betreuungsaufteilung bezüglich gemeinsamer Kinder usw. Die meisten Regelungspunkte bedürfen der notariellen Beurkundung. Die   Kosten   für   eine   solche   Vereinbarung   richten   sich   nach   dem   Aufwand   und/oder   dem Wert   der   zu   regelnden   Punkte.   Grundsätzlich   ist   eine   solche   einvernehmliche   Regelung   der Trennungs-      und      Scheidungsfolgen      aber      kostengünstiger      als      eine      gerichtliche Auseinandersetzung zu jedem dieser Punkte.
Residenzstr. 23 80333 München Kanzlei@vonRoennebeck.de Tel: 089/2102-7890 Fax: 089/2102-7872 Kontaktformular Bitte vereinbaren Sie einen Termin zu einer unver- bindlichen Erstberatung
FAQs Familienrecht FAQs Familienrecht FAQs Familienrecht