Familienrecht
© 2016 Anwaltskanzlei von Roennebeck - Residenzstr. 23 - 80333 München-Telefon 089/2102-7890 Email: Kanzlei@vonRoennebeck.de
Kontaktformular
Kostenklarheit
Trennungsvereinbarung
Um
im
Falle
einer
Trennung
und
späteren
Scheidung
Kosten,
Zeit
und
Ärger
zu
sparen,
empfiehlt es sich unbedingt schon
frühzeitig
Regelungen zu treffen.
Da
die
gesetzlichen
Regelungen
nicht
jeder
Einzelfallgestaltung
gerecht
werden
können,
gibt es hier viele offene Fragen die geklärt und möglichst schriftlich fixiert werden sollten.
Hat
man
nicht
bereits
zu
Beginn
oder
während
der
Ehe
einen
Ehevertrag
errichtet,
der
auch
die
Trennungs-
und
Scheidungsfolgen
ausdrücklich
mit
umfasst,
so
besteht
für
die
Ausgestaltung
der
gesetzlichen
Grundlagen
die
Möglichkeit
eine
sog.
Trennungs-
und
Scheidungsvereinbarung
zu
erstellen.
Damit
sollten
spätestens
bei
einer
endgültigen
Trennung
Regelungen
getroffen
werden
die
die
Zeit
bis
zur
Scheidung
und
ggf.
darüber
hinaus einvernehmlich regeln und so ein gerichtliches Verfahren unnötig machen.
Um
späteren
Streit
und
damit
einhergehende
Kosten
zu
vermeiden,
sollte
eine
Trennungsvereinbarung insbesondere Regelungen treffen zu
-
Unterhaltsansprüchen / Unterhaltsverpflichtungen
-
Aufteilung des ehelichen Vermögens
-
Trennung gemeinsamer Bankkonten
-
Aufteilung des Hausrates
-
Klärung der Rechte und Pflichten an der bisherigen Ehewohnung
-
Umgangsrecht / Betreuungsaufteilung bezüglich gemeinsamer Kinder
usw.
Die meisten Regelungspunkte bedürfen der notariellen Beurkundung.
Die
Kosten
für
eine
solche
Vereinbarung
richten
sich
nach
dem
Aufwand
und/oder
dem
Wert
der
zu
regelnden
Punkte.
Grundsätzlich
ist
eine
solche
einvernehmliche
Regelung
der
Trennungs-
und
Scheidungsfolgen
aber
kostengünstiger
als
eine
gerichtliche
Auseinandersetzung zu jedem dieser Punkte.
Residenzstr. 23
80333 München
Kanzlei@vonRoennebeck.de
Tel: 089/2102-7890
Fax: 089/2102-7872
Kontaktformular
Bitte vereinbaren Sie einen
Termin zu einer unver-
bindlichen Erstberatung